01 Organisatorische aspecten
 >  Alkohol und Drogen
Wasser ist gesund.
Alkohol ist schädlich.
Diskussion > Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber!

Diskutieren Sie über folgende Aussagen:

  1. Wenn ich am Abend zuvor ziemlich viel getrunken habe, merke ich am nächsten Tag nichts davon.
  2. Ich spreche einen Kollegen nicht darauf an, wenn ich vermute, dass er während der Arbeit Alkohol trinkt.
Einführung

In diesem Toolbox-Meeting geht es um die bei Heijmans geltenden Regeln auf dem Gebiet von Alkohol, Drogen und Arzneimitteln. Der Konsum und der Besitz von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz sind verboten. 

Zu hoher oder zu häufiger Alkoholkonsum kann Probleme verursachen. Sowohl im Privatleben als auch im Straßenverkehr und bei der Arbeit können Alkohol und Drogen schwerwiegende Folgen haben. Problemtrinker und Drogenkonsumenten melden sich häufiger krank und haben ein größeres Risiko, einen (Arbeits-)Unfall zu erleiden. Auch die Qualität der Arbeit und die Produktivität nehmen ab. Unter den Konsum von Alkohol und Drogen fällt auch der Gebrauch von Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung.

Die folgenden Anzeichen können darauf hinweisen, dass jemand während der Arbeit Alkohol oder Drogen konsumiert:

• starkes Schwitzen
• Alkoholfahne oder Drogengeruch
• häufige Fehlzeiten
• schlechte Konzentration
• mehr Fehler machen und/oder schlechtere Qualität liefern
• Verschlechterung der Beziehungen mit Kollegen

Risiken > Was kann passieren?
  • Sicherheitswidriges Arbeiten
  • Höheres Unfallrisiko
  • Verletzungen
  • Herabgesetze Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit
  • Mehr Fehler machen und/oder schlechtere Qualität liefern
  • Häufige Fehlzeiten
Maßnahmen > Was ist zu tun?

Was können Sie selbst unternehmen?

  • Achten Sie allgemein auf auffälliges Verhalten von Kollegen.
  • Schauen Sie nicht passiv zu, wenn Sie Alkohol- oder Drogenmissbrauch vermuten.
  • Wenn jemand am Arbeitsplatz Alkohol oder Drogen konsumiert, sprechen Sie ihn darauf an.
  • Besprechen Sie die Situation mit Ihrem Vorgesetzten.
  • In ernsten Fällen muss der Vorgesetzte den Betriebsarzt informieren.

Die Alkohol- und Drogenvorschriften bei Heijmans

Während der Arbeitszeit und in den Gebäuden und auf den Geländen von Heijmans ist es verboten:

  • Drogen mitzuführen oder zu konsumieren
  • Alkohol zu konsumieren (außer in Fällen, in denen die Geschäftsführung dies vorab ausdrücklich genehmigt hat)
  • in Firmenfahrzeugen alkoholische Getränke, Drogen oder Arzneimittel zu konsumieren. Dies gilt sowohl für die Fahrer als auch für die anderen Fahrzeuginsassen.

Seien Sie sich der eventuellen Nebenwirkungen von Arzneimitteln bewusst:

  • Lesen Sie immer die Packungsbeilage; darin sind unter anderem die möglichen Nebenwirkungen aufgeführt. 
  • Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, wenn Sie Arzneimittel einnehmen, die die Leistungsfähigkeit beeinflussen können; darunter fallen auch Arzneimittel, die das Bewusstsein, die Wahrnehmungsfähigkeit oder die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinflussen.

Sanktionen

Wenn vermutet wird, dass jemand unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen steht oder diese häufig konsumiert, wird die Werksleitung, eventuell zusammen mit dem Personalbeauftragten, ein Gespräch mit der/dem Betreffenden führen. Ein derartiges Gespräch verläuft wie folgt:

  • Benennen Sie die Auffälligkeiten. Belegen Sie diese mit Daten über die Arbeitsleistung, Fehlzeiten, Zwischenfälle usw. 
  • Fragen Sie die betreffende Person, ob sie sich dessen bewusst ist und dies bestätigt. 
  • Überzeugen Sie die betreffende Person, dass sie ihre Leistung verbessern muss und/oder dass sie die Sicherheit gefährdet.

Wenn dies nicht zur gewünschten Verbesserung hinsichtlich des Alkohol-, Drogen- oder Arzneimittelkonsums führt, können die folgenden Maßnahmen getroffen werden: 

  • Schriftliche Verwarnung 
  • Suspendierung
  • Kündigung

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